Laut dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) müssen Unternehmen und Organisationen ab 50 Mitarbeitern, eine interne Meldestelle (Hinweisgebersystem) für die Meldung von Compliance-Verstößen einrichten. Unternehmen können unabhängige Dritte als interne Meldestelle (Ombudsstelle) beauftragen. Da die interne Meldestelle eine unabhängige, neutrale Person sein muss, ist die Beauftragung einer fachkundigen externen Person empfehlenswert.
Gerne unterstützen wir Sie hierbei. Als Data Compliance Koordinator für Ihr Hinweisgebersystem übernehmen wir gerne die Koordination und Bearbeitung der eingehenden Hinweise zwischen Geschäftsführer und gegebenenfalls Rechtsanwälten.
Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollte nicht innerhalb einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Laufzeitende schriftlich gekündigt werden.
Für weitere Informationen schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an anfrage@d3-datenschutz.de oder stellen Sie eine Anfrage über unser Kontaktformular.
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